Kosten
Seit Inkrafttreten des Gesundheitsmodernisierungs- gesetztes zum 1. Januar 2004 werden die Verfahren der assistierten Reproduktion (Intrauterine Insemination, IVF, IVF/ICSI) nicht mehr wie im bisherigen Umfang von den gesetzlichen Krankenkassen getragen.
Wenn die Rahmenbedingungen stimmen (Mindestalter 25 Jahre, Frau unter 40, Mann unter 50), werden auf Antrag bis zu drei Behandlungszyklen IVF oder IVF/ICSI zur Hälfte finanziert und bei der Insemination bis zu acht stimulierte Zyklen. 50 Prozent der Behandlungskosten tragen die Patienten zurzeit selbst.
- Das Kinderwunschpaar muss miteinander verheiratet sein
- Beide Partner müssen mindestens 25 Jahre alt sein
- Ein von der Krankenkasse genehmigter Behandlungsplan muss vorliegen
Die Private Krankenversicherung (PKV) übernimmt in der Regel alle Kosten
für vier Versuche. In den meisten Fällen nach Antragsstellung.
NEU: Einzelne KK zahlen 75% bis 100% und z.T. auch bei über 40 Jahren.Bitte fragen Sie uns.